Neuer Arbeitstrend: Wird Workation das neue Homeoffice?
Doch muss die Arbeit immer am heimischen Schreibtisch stattfinden?
Für die knappe Hälfte der deutschen Arbeitnehmer:innen lautet die Antwort „nein“ – zumindest, wenn man einer Umfrage des Reiseportals Expedia glaubt. Demnach wollen 44 Prozent der Befragten den Homeoffice-Arbeitsplatz hinter sich lassen, aber nicht zwingend wieder ins Büro zurück. „Workation“ heißt der neue Trend, der den Wunsch nach Abwechslung mit der neuen Realität der digitalen Fernarbeit in Einklang bringen soll.
Was ist Workation?
Der Begriff „Workation“ setzt sich aus den englischen Wörtern „Work“ (Arbeit) und „Vacation“ (Urlaub) zusammen. Man sollte sich von dem Kofferwort jedoch nicht beirren lassen: Im gängigen Gebrauch steht Workation für eine temporäre Verlegung des Arbeitsplatzes – im Mittelpunkt steht aber die Abwechslung vom Arbeitsort und nicht der Urlaub. Arbeitnehmer:innen, die sich auf eine Workation begeben, müssen ihren Arbeitspflichten also genauso nachkommen, wie sie das im regulären Homeoffice tun würden.
Workation sollte auch nicht mit dem Konzept der „digitalen Nomaden“ verwechselt werden: Während diese ihren Arbeitsplatz frei wählen können und an keinen festen Ort gebunden sind, ist Workation nur als temporärer Zustand gedacht und kommt vor allem für Arbeitnehmer:innen in Betracht, die grundsätzlich einen festen Arbeitsort und die Option haben, im Homeoffice zu arbeiten.
Für wen ist Workation interessant?
Ähnlich wie auch beim regulären Homeoffice ist der neue Trend nicht für alle Beschäftigte eine Option: Ärzte oder Fabrikarbeiter werden vom neuen Trend genauso wenig profitieren können wie Taxifahrer oder Klempner. Für all jene, die für ihre Arbeit „nur“ auf einen tragbaren Rechner und eine leistungsstarke Internetverbindung angewiesen sind, könnte das neue Arbeitsmodell hingegen eine willkommene Abwechslung darstellen. Bevor sie Laptop und Badehose einpacken, die Flugtickets buchen und den Workation-Antrag einreichen, sollten Arbeitnehmer:innen jedoch einige Sachen sicherstellen.
Rechtslage von Workation ist noch nicht geklärt
Soweit die Workation in Deutschland stattfinden soll und im Arbeitsvertrag eine entsprechende Vereinbarung zur Fernarbeit enthalten ist, sollte dem „Arbeitsurlaub“ nach entsprechender Absprache mit dem Arbeitgeber nichts im Weg stehen. Komplizierter wird es, wenn man vom Ausland aus arbeiten will. Wie auch vom deutschen Versicherungsunternehmen BDAE bestätigt, ist der Begriff Workation im deutschen Arbeitsrecht noch nicht bekannt. Das Unternehmen erwartet aber in naher Zukunft einige Gerichtsentscheidungen zum Thema – aus der entsprechenden Rechtsprechung sollten sich dann die Leitlinien für die Zukunft ableiten lassen.
Was sollten Arbeitnehmer:innen beachten?
Worauf sollten Arbeitnehmer und -geber:innen also aktuell achten? Wichtig ist einerseits die Dauer des Aufenthalts: Soweit dieser unter vier Wochen liegt, gibt es keinen arbeitsrechtlichen Bedarf. Allerdings muss trotzdem geprüft werden, ob es für Mitarbeiter:innen legal ist, im gewählten Urlaubsland zu arbeiten. Befindet sich dieses in der Europäischen Union, ist dies aufgrund der EU-Freizügigkeit kein Problem. Die arbeitsrechtlichen Anforderungen im Gastland sollten trotzdem beachtet werden: Welche Arbeitszeit- oder Pauseregelungen gelten beispielsweise in Griechenland oder in Spanien? Die Antworten müssen Personalverantwortliche im Blick haben – kein einfaches Unterfangen bei 27 EU-Mitgliedsstaaten.
Noch komplexer wird es, wenn der Aufenthalt vier Wochen überschreiten soll – in diesem Fall ergeben sich schwierige Fragen in Bezug auf Steuerrecht und Sozialversicherung, die unbedingt mit den entsprechenden Stellen vor der Abreise geklärt werden sollten. Unter anderem sollte man sicherstellen, ob der Workation-Aufenthalt als kurzfristige Tätigkeit (weniger als 183 Tage im Jahr) gilt, sowie die Besonderheiten des Steuerrechst im Gastland abfragen. Was die Sozialversicherung angeht, kann es überdies im Fall eines Aufenthalts außerhalb der EU wichtige Unterschiede geben, die von den Abkommen zwischen den jeweiligen Staaten abhängen.
Hier geht Workation im DACH-Raum
Wer nicht gleich nach Bali oder in die Karibik reisen, aber trotzdem mal in den Genuss einer Workation kommen will, kann sich zum Beispiel im Coconat südwestlich von Berlin für einige Wochen einmieten. Der Name Coconat steht für „COncentrated Work“, „COmmunity“ und „NATure“, und die Mischung aus Coworking-Space, Freizeitangeboten und Landurlaub verbildlicht genau das, was Workation sein will: eine Abwechslung zum normalen Arbeitsalltag, in der Mitarbeiter:innen neue Energie und Inspiration tanken können.
Weitere Anbieter in Deutschland sind das Kühlhaus Görlitz und der Project Bay Coworking Space auf Rügen. Für Alpenliebhaber gibt es außerdem das Portal Coworkation Alps, auf dem gleich mehrere Anbieter aus dem Raum Österreich-Bayern zu finden sind, oder das schweizerische Pendant Workplayz, das besonders für Arbeitgeber:innen gedacht ist, die ihren Mitarbeiter:innen etwas Abwechslung gönnen wollen.
Bei combine haben wir diesen Sommer einigen Kolleg:innen die Gelegenheit gegeben, ihren Urlaub mit einer Workation ein- bzw. auszuläuten. Die Rückmeldungen waren einhellig: Der kurzzeitige Tapetenwechsel und der Abschied von der Arbeitsroutine am heimischen Schreibtisch haben allen gut getan. Der tägliche Blick auf Strand oder Berge sorgte zudem für einen deutlichen Motivations- und Kreativitätsschub. Und genau so sollte Workation auch gesehen werden: als willkommene, wohltuende Abwechslung und Ergänzung zum normalen Büro- und Homeoffice-Alltag, in den man dann auch gerne wieder zurückkehrt.
Bilder: Unsplash, Pexels
ACHTUNG:
Die Inhalte des Artikels ersetzen keine rechtliche Beratung. combine übernimmt für die im Artikel angeführten Angaben keine Haftung. Sollten Sie an einer Workation interessiert sein, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers in Kontakt zu setzen, um alle relevanten Aspekte zu klären.